Februar ’23

Für alle Steuerpflichtigen | Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler: 200 EUR auf Antrag

Studierende und Fachschüler erhalten für die gestiegenen Energiekosten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 EUR. Dies wurde im Studierenden-Energiepreispauschalengesetz geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Darüber hinaus ist u.a. in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen (alle Inhalte finden Sie im gesamten Newsletter zum Download):
  • Für Arbeitgeber | Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 30.6.2023 verlängert
    Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Das Bundeskabinett hat die Sonderregelung nun per Verordnung um weitere sechs Mo- nate bis Ende Juni 2023 verlängert.
  • Für alle Steuerpflichtigen | Vereine zur Förderung der Freizeitgestaltung: Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen
    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können.
  • Für Unternehmer | Abzug von Bewirtungsaufwendungen: Neue Anforderungen seit 2023
    Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln wurden durch das Bundesfinanzministerium bereits mit Schreiben vom 30.6.2021 angepasst. Allerdings gewährte die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung, die am 31.12.2022 auslief.
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