April’23

Für alle Arbeitgeber | Arbeitgeber kauft das Handy des Arbeitnehmers für 1 EUR: Privatnutzung ist dennoch steuerfrei

Der Bundesfinanzhof hat folgende Gestaltung zugelassen: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon von dem Arbeitnehmer zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und es dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt.

Darüber hinaus ist u.a. in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen (alle Inhalte finden Sie im gesamten Newsletter zum Download):
  • Für Arbeitnehmer | Doppelte Haushaltsführung: Bei einem Hauptwohnsitz im Ausland ist eine Kostenbeteiligung nachzuweisen
    Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unter- stellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen.
  • Für alle Steuerpflichtigen | Behindertengerechter Gartenumbau ist
    keine außergewöhnliche Belastung

    Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens keine außergewöhnlichen Belastungen.
  • Für Unternehmer | Photovoltaikanlagen: Finales Schreiben der Finanzverwaltung zum neuen Nullsteuersatz
    Für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz ein- geführt (§ 12 Abs. 3 Umsatzsteuerge- setz (UStG)), der am 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Hier kommt es auf die Leistungserbringung, also regelmäßig die Abnahme der Anlage an. Nur einen Monat nach dem Entwurfsschreiben hat das Bundesfinanzministerium jetzt die finale Fassung veröffentlicht.
GESAMTER NEWSLETTER ZUM DOWNLOAD