Juni‘23

Für alle Steuerpflichtigen | Veräußerung der Haushälfte nach Ehescheidung mitunter zu versteuern

Da in Deutschland rund jede dritte Ehe wieder geschieden wird, hat folgende Ent­scheidung des Bundesfinanzhofs eine gewisse Breitenwirkung: Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen.

Darüber hinaus ist u.a. in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen (alle Inhalte finden Sie im gesamten Newsletter zum Download):
  • Für GmbH­-Gesellschafter | Keine Verrechnung vororganschaftlicher Verluste im Organkreis
    Während des Bestehens der Organschaft können laufende Verluste der Organge­sellschaft nicht zu einem Verlustvortrag auf Ebene der Organgesellschaft führen. Ebenso können vorvertragliche Verluste der Organgesellschaft nicht auf den Organträger übertragen werden und somit in den Organkreis einfließen. Demzufolge blei­ben vororganschaftliche Verluste der Organgesellschaft während des Organschaftsverhältnisses ungenutzt. So lautet die Sichtweise der Finanzverwaltung.
  • Für Arbeitgeber | Pflegeversicherung: Neue Beitragssätze ab 1.7.2023 in der Pipeline
    Es ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhän­gig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Bei­trägen belastet werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2022 ent­schieden und den Gesetzgeber aufge­fordert, eine Neuregelung zu treffen. Ein Gesetzentwurf liegt nun vor.
  • Für Unternehmer | Schriftsteller, Künstler und Co.: Erhöhte Betriebsausgaben­ pauschalen
    Unternehmer können ihre tatsächlichen Betriebsausgaben von ihren Be­triebseinnahmen absetzen und so den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Manche Unternehmer können aber auch pauschale Betriebsausgaben gel­tend machen – und diese Pauschalen wurden durch das Bundesfinanzminis­terium nun mit Wirkung ab 2023 deutlich angehoben.
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