Juli ’22

Für alle Steuerpflichtigen | Viertes Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrats in „trockenen Tüchern“
Der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10.6.2022 zuge-stimmt. Damit können zahlreiche steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen (z. B. degressive Abschreibungen und Homeoffice-Pauschale) in Kraft treten.

Darüber hinaus ist u.a. in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen (alle Inhalte finden Sie im gesamten Newsletter zum Download):
  • Für Kapitalanleger | Finanzverwaltung äußert sich zur Besteuerung von virtuellen Währungen
    Virtuelle Währungen wachsen stän-dig. Das gilt für die Anzahl, das Volumen und die Zahl der Investoren. Daher war-tete man auf ein Verwaltungsschreiben, das u. a. darlegt, in welchen Fällen Ge-winne zu versteuern sind. Bereits im Juni 2021 veröffentlichte das Bundesfi-nanzministerium ein Entwurfsschreiben, das nun auf 24 Seiten finalisiert wurde.
  • Für alle Steuerpflichtigen | Steuerentlastungen 2022: Das verabschiedete Gesetz im Überblick
    Um die steigenden Energiepreise ab-zufedern, hat die Bundesregierung steu-erliche Entlastungen auf den Weg ge-bracht, denen der Bundesrat am 20.5.2022 zugestimmt hat.
  • Für Arbeitgeber | Mindestlohn und Grenze für Minijobs: Erhöhung ab 1.10.2022
    Der Bundestag hat der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 EUR mit Wirkung ab dem 1.10.2022 zugestimmt. Zudem wurden Änderungen bei Mini- und Midi-jobs beschlossen. Der Bundesrat hat am 10.6.2022 „grünes Licht gegeben“.
  • Für alle Steuerpflichtigen | Nicht eheliche Lebensgemeinschaft: Keine Übertragung des Kinderfreibetrags bei minderjährigen Kindern
    Leben Eltern in einer funktionierenden nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zu-sammen, stellte sich in der Praxis bisher die Frage, unter welchen Voraussetzun-gen die Übertragung des Kinderfreibetrags von einem auf den anderen Elternteil zulässig ist. Die Antwort auf diese Frage kommt nun vom Bundesfinanzhof.
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