Juli ’21

Der Bundesfinanzhof hat am 19.5.2021 zwei Klagen zur Doppelbesteuerung der Renten als unbegründet abgewiesen. Allerdings ergibt sich auf der Grundlage der Berechnungsvorgaben des Bundesfinanzhofs, dass spätere Rentenjahrgänge von einer doppelten Besteuerung betroffen sein dürften. Das Bundesfinanzministerium hat bereits angekündigt, sich nach der Bundestagswahl mit etwaigen Änderungen zu beschäftigen.

Darüber hinaus ist u.a. in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen (alle Inhalte finden Sie im gesamten Newsletter zum Download):
  • Werden Darlehen oder Kredite rückabgewickelt, kommt es bei einem Vergleich oft zu Zahlungen der Bank. Hier stellt sich die Frage, ob es sich um steuerpflichtige Kapitalerträge handelt. Mehrere Entscheidungen der Finanzgerichte befassen sich nun mit dieser Thematik – und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die unterschiedlichen Sichtweisen werden anhand von zwei Urteilen auszugsweise vorgestellt.
  • Eine (sozialversicherungsfreie) kurzfristige Beschäftigung setzt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV u. a. voraus, dass die Besch ftigung innerhalb eines Kalenderjahrs auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Vom 1.3.2020 bis zum 31.10.2020 wurden die Zeitgrenzen bereits auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Und auch in 2021 gibt es nun eine befristete Anhebung.
  • Mit der Corona-Prämie (§ 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG)) können Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Aktuell hat der Gesetzgeber die Zahlungsfrist erneut verlängert – und zwar bis zum 31.3.2022.
  • Nordrhein-Westfalen will von der  ffnungsklausel bei der Grundsteuerreform keinen Gebrauch machen. Damit wird das Bundesmodell – wie in vielen weiteren Bundesländern – auch für Nordrhein-Westfalen gelten.
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